Nicht-kommerziell bedeutet „nicht in erster Linie für kommerzielle Vorteile oder private Geldentschädigungen bestimmt oder darauf ausgerichtet“. Der Austausch des Werks gegen andere urheberrechtlich geschützte Werke mittels digitaler Dateifreigabe oder auf andere Weise gilt nicht als auf kommerzielle Vorteile oder private finanzielle Entschädigung gerichtet oder beabsichtigt, sofern im Zusammenhang mit dem Austausch keine finanzielle Entschädigung gezahlt wird von urheberrechtlich geschützten Werken.